Prüfungsinfo
Fischerprüfung: Ablauf, Fragen, Bestehensgrenze
Die Fischerprüfung ist die Voraussetzung für den Fischereischein. Weil die Binnenfischerei Landesrecht ist, gibt es 16 Prüfungsordnungen mit eigenem Format, eigenen Fristen und Gebühren. Das Kernwissen – Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Tier- und Naturschutz und Recht – ist aber überall ähnlich.
Auf dieser Seite findest du das Format aller Länder im Überblick, Stand 26.09.2026. Angaben, die nur von Verbänden stammen oder noch nicht amtlich bestätigt sind, tragen den Hinweis „wird geprüft“. Einzelheiten und Quellen stehen auf den Länderseiten.

Warum es 16 verschiedene Prüfungen gibt
Das Grundgesetz nennt in Art. 74 Abs. 1 Nr. 17 für den Bund nur die Hochsee- und Küstenfischerei. Die Binnenfischerei – also das Angeln an Seen, Flüssen und Teichen – regeln die Länder in ihren Fischereigesetzen und Verordnungen. Dort stehen die Pflicht zum Fischereischein, die Prüfung, Schonzeiten und Mindestmaße.
Daneben gilt Bundesrecht in ganz Deutschland, vor allem das Tierschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und § 293 StGB zur Fischwilderei. Dieses Wissen gehört in jedem Land zum Prüfungsstoff.
Prüfungsformat im Überblick
In den meisten Ländern beantwortest du 60 Fragen mit je drei Antworten, von denen eine richtig ist. Bestanden hast du mit mindestens 45 richtigen Antworten und einer Mindestzahl in jedem Sachgebiet.
Einige Länder weichen davon ab: Rheinland-Pfalz prüft mit 50 Fragen, Sachsen-Anhalt mit 4 × 15 Fragen und einem mündlich-praktischen Teil. In Baden-Württemberg können bei einer Frage auch mehrere Antworten richtig sein. Bayern und Sachsen prüfen am PC im Prüfungslokal.
| Land | Fragen und Zeit | Bestehen | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 60 Fragen, 120 Min. | mind. 45 richtig, je Sachgebiet mind. die Hälfte | eine oder mehrere richtige Antworten je Frage |
| Bayern | 60 Fragen, 60 Min. | nicht bestanden bei mehr als 15 Fehlern oder mehr als der Hälfte falsch in einem Fachgebiet | Prüfung am PC im Prüfungslokal |
| Berlin | 60 Fragen, 120 Min. (wird geprüft) | mind. 45 richtig, je Gebiet 6 (wird geprüft) | Format wird geprüft |
| Brandenburg | 60 Fragen (5 × 12), 120 Min. | mind. 45 richtig, je Gebiet mind. die Hälfte | kein Lehrgangszwang |
| Bremen | 60 Fragen, 90 Min. (wird geprüft) | mind. 45 richtig, je Gebiet 6 (wird geprüft) | Format wird geprüft |
| Hamburg | 60 Fragen (6 × 10), bis 90 Min. | mind. 45 richtig, je Sachgebiet 6; Praxis mind. 24 von 30 Punkten | Praxisprüfung |
| Hessen | 60 Fragen (5 × 12), 120 Min. | mind. 45 richtig, je Gebiet mind. 9 | keine praktische Prüfung |
| Mecklenburg-Vorpommern | 60 Fragen (5 × 12), 90 Min. | mind. 45 richtig, je Komplex 6 | – |
| Niedersachsen | 60 Fragen (6 Sachgebiete), 60 Min. | mind. 45 richtig, je Sachgebiet 6; mind. 6 von 8 Fischbildern | Bildteil und mündlich-praktischer Teil |
| Nordrhein-Westfalen | 60 Fragen (6 × 10), bis 60 Min. | mind. 45 richtig, je Sachgebiet 6; Gerät mind. 25 von 28 Punkten; mind. 4 von 6 Bildtafeln | praktischer Teil mit Gerät und Bildtafeln |
| Rheinland-Pfalz | 50 Fragen (5 × 10), 2 Std. (wird geprüft) | mind. 7 richtig je Gebiet; Gesamtgrenze wird geprüft | – |
| Saarland | 60 Fragen, 2 Std. (wird geprüft) | mind. 45 richtig (wird geprüft) | mündliche Prüfung möglich (wird geprüft) |
| Sachsen | 60 Fragen, 90 Min. | mind. 45 richtig, je Sachgebiet mind. 8 | Prüfung am PC im Prüfungslokal |
| Sachsen-Anhalt | 60 Fragen (4 × 15), Zeit wird geprüft | mind. 45 richtig (wird geprüft) | mündlich-praktische Prüfung |
| Schleswig-Holstein | 60 Fragen (6 × 10), 90 Min. (wird geprüft) | mind. 45 richtig, je Fach 6 (wird geprüft) | Praxistag vor der Zulassung |
| Thüringen | 60 Fragen, 90 Min. (wird geprüft) | mind. 45 richtig, je Sachgebiet 6 (wird geprüft) | – |
Praktischer Teil und Praxistag
Hier musst du zwei Dinge unterscheiden. Ein praktischer Prüfungsteil wird bewertet und kann auch nicht bestanden werden. Ein Praxistag gehört zum Lehrgang oder zur Zulassung und endet mit einer Teilnahmebescheinigung, nicht mit einer Note.
Praktische Prüfungsteile gibt es in Nordrhein-Westfalen (Gerätezusammenstellung und Bildtafeln), Niedersachsen (8 Fischbilder und ein mündlich-praktischer Teil), Hamburg (Versorgen eines Fisches, Knoten und Montage) und Sachsen-Anhalt (mündlich-praktische Prüfung).
Praxisstunden im Pflichtlehrgang verlangen unter anderem Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Hessen gehört das tierschutzgerechte Töten an mindestens zwei Fischen dazu. In Schleswig-Holstein ist laut Landesanglerverband seit dem 01.10.2025 ein Praxistag Voraussetzung für die Zulassung. In Nordrhein-Westfalen wird der Praxistag ab dem 01.01.2028 Pflicht.
Zulassung: Mindestalter und Lehrgang
Das Mindestalter liegt je nach Land zwischen 10 und 14 Jahren; einige Länder nennen gar keine feste Grenze. Ob ein Lehrgang Pflicht ist, ist ebenfalls unterschiedlich geregelt:
| Land | Mindestalter | Lehrgang Pflicht? |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 10 Jahre | ja, mind. 32 Std. inkl. 8 Std. Praxistag |
| Bayern | 12 Jahre (wird geprüft) | ja, mind. 30 Std.; ab 01.10.2026 an mind. 4 Tagen |
| Berlin | 14 Jahre (wird geprüft) | ja, in Präsenz (wird geprüft) |
| Brandenburg | 14 Jahre | nein |
| Bremen | 14 Jahre im Prüfungsjahr (wird geprüft) | ja (wird geprüft) |
| Hamburg | 12 Jahre | ja, 30 Std. plus ca. 5 Std. Praxis |
| Hessen | keine Grenze in der Verordnung; Minderjährige mit Zustimmung der Eltern | ja, mit mind. 8 Std. Praxis |
| Mecklenburg-Vorpommern | wird geprüft | nein (wird geprüft) |
| Niedersachsen | keine Grenze in der Prüfungsordnung; der Verband nennt 14 Jahre | nein, empfohlen ca. 30 Std. |
| Nordrhein-Westfalen | 12 Jahre | nein; Praxistag Pflicht ab 01.01.2028 |
| Rheinland-Pfalz | 13 Jahre | ja, mind. 30 Std. oder E-Learning plus Praxistag |
| Saarland | 13 Jahre (wird geprüft) | ja, eine Woche plus Vereinspraktikum |
| Sachsen | 14 Jahre (wird geprüft) | ja, 30 Std. inkl. 6 Std. Praxistag |
| Sachsen-Anhalt | wird geprüft | ja, 30 Std. inkl. 8 Std. Praxistag |
| Schleswig-Holstein | 12 Jahre | nein; Praxistag Pflicht (laut Landesanglerverband) |
| Thüringen | 10 Jahre | ja, mind. 30 Std. |
Kosten
Die Prüfungsgebühr liegt in den belegten Fällen zwischen 25 und rund 70 Euro. Im Saarland zahlst du Lehrgang und Prüfung zusammen. Dazu kommen je nach Land Lehrgang, Fischereischein und Fischereiabgabe. Alle Beträge haben den Stand 26.09.2026 und können sich ändern.
| Land | Prüfungsgebühr |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 50 € |
| Bayern | 50 € |
| Berlin | wird geprüft |
| Brandenburg | wird geprüft |
| Bremen | wird geprüft |
| Hamburg | 66,30 € |
| Hessen | wird geprüft |
| Mecklenburg-Vorpommern | 25 €, unter 18 Jahren 15 € |
| Niedersachsen | 70 € |
| Nordrhein-Westfalen | nach der Verwaltungsgebührenordnung NRW; Betrag wird geprüft |
| Rheinland-Pfalz | 50 €, ermäßigt 40 € |
| Saarland | 100 € für Erwachsene, 50 € für Jugendliche, jeweils mit Lehrgang |
| Sachsen | wird geprüft |
| Sachsen-Anhalt | 60 €, Kinder und Jugendliche 30 € |
| Schleswig-Holstein | wird geprüft |
| Thüringen | 35 € |
Anmeldung und Termine
Du meldest dich bei der Stelle an, die in deinem Land prüft. Das ist je nach Land die Kreis- oder Stadtverwaltung, ein Landesamt oder ein beauftragter Verband. Diese Stelle legt auch die Termine fest.
Einige Beispiele: In Rheinland-Pfalz wird landesweit am ersten Freitag im März, Juni, September und Dezember geprüft. In Thüringen und Sachsen-Anhalt meldest du dich vier Wochen vorher an, in Mecklenburg-Vorpommern bis eine Woche vor dem Termin. Plane deine Lernzeit rückwärts vom Prüfungstermin.
Kann man die Prüfung online ablegen?
Nein. Die Prüfung legst du immer bei der zuständigen Stelle ab. In Bayern und Sachsen findet sie am PC statt – aber im Prüfungslokal, nicht zu Hause.
Online vorbereiten kannst du dich überall. Manche Länder lassen auch Online-Lehrgänge zu; in Bayern etwa das Online-Selbststudium nur auf Plattformen, die die Prüfungsbehörde freigegeben hat. Angelschein-üben ist eine Übungsplattform – kein von der LfL anerkannter Vorbereitungslehrgang.
Amtliche Fragenkataloge und unsere Übungsfragen
Einige Länder veröffentlichen ihren Fragenkatalog. Nordrhein-Westfalen etwa als Anlage 1 der Fischerprüfungsordnung, ohne Lösungen; seit dem 01.07.2026 sind dort fünf Fragen gestrichen. Hessen veröffentlicht den bundeseinheitlichen Fragenkatalog (Stand Oktober 2023) zusammen mit hessischen Landesfragen. In anderen Ländern, etwa Niedersachsen und Berlin, ist der Katalog nicht öffentlich.
Alle Fragen auf dieser Website sind selbst erstellt. Sie decken den Stoff ab, sind aber nicht der amtliche Katalog. Wo ein amtlicher Katalog frei genutzt werden darf, soll er im Lernportal mit Quellenangabe und eigenen Erklärungen dazukommen.
Änderungen 2024 bis 2026
Diese Änderungen sind in den Inhalten berücksichtigt:
| Datum | Land | Änderung |
|---|---|---|
| 05.03.2024 | Brandenburg | Verordnung über die Anglerprüfung geändert |
| 23.04.2024 | Niedersachsen | neue Prüfungsordnung mit Bildteil und mündlich-praktischem Teil |
| 21.07.2024 | Baden-Württemberg | neuer Fragenkatalog gültig |
| 20.12.2024 | Bremen | prüfungsfreier Stockangelschein abgeschafft (wird geprüft) |
| 01.10.2025 | Schleswig-Holstein | Praxistag Pflicht für die Zulassung (laut Landesanglerverband) |
| 01.11.2025 | Hamburg | neue Prüfungs- und Ausbildungsordnung mit Praxisprüfung |
| 01.01.2026 | Schleswig-Holstein | Prüfung mit bundeseinheitlichem Katalog und Landesteil (laut Landesanglerverband) |
| 2026 | Sachsen-Anhalt | Fischereigesetz geändert: Jugendfischereischein entfällt (wird geprüft) |
| 01.07.2026 | Nordrhein-Westfalen | Landesfischereigesetz geändert: Jugendfischereischein abgeschafft, Kinder von 10 bis 15 Jahren angeln in Begleitung, Fischereiabgabe auch für Auswärtige, digitaler Fischereischein; fünf Katalogfragen gestrichen |
| 03.07.2026 | Nordrhein-Westfalen | Fischerprüfungsordnung und Landesfischereiverordnung in neuer Fassung |
| 24.08.2026 | Brandenburg | Fischereiordnung geändert (Einzelheiten werden geprüft) |
| 01.10.2026 | Bayern | neuer Ausbildungsplan für Vorbereitungslehrgänge; neue Verfahrensvorschriften angekündigt (Text wird geprüft) |
| 01.01.2028 | Nordrhein-Westfalen | Praxistag wird Pflicht |
So bereitest du dich vor
Lerne zuerst das Kernwissen, dann die Regeln deines Landes. Übe regelmäßig in kurzen Einheiten und wiederhole gezielt, was du falsch hattest. Simuliere die Prüfung mehrmals im Format deines Landes, bevor du hingehst.
Häufige Fehlerquellen sind: Physostomen und Physoklisten verwechseln, die Reihenfolge beim Versorgen eines Fisches (landen, messen, betäuben, töten, Haken lösen), Schonzeiten und Mindestmaße aus einem anderen Land, veraltete Regeln wie der abgeschaffte Jugendfischereischein in Nordrhein-Westfalen und die Frage, ob man bei Schwarzanglern selbst eingreifen darf.
Im Lernportal sind Lernpfade für 4, 8 und 12 Wochen geplant, jeweils bis zum Prüfungstag deines Landes.
Quellen
- Grundgesetz, Art. 74
- Nordrhein-Westfalen: Verordnung über die Fischerprüfung, Fassung ab 03.07.2026
- Nordrhein-Westfalen: Änderung des Landesfischereigesetzes (GV. NRW. 2026 S. 383)
- Fischereiverband NRW: Fischerprüfung und Praxistag
- Bayern: LfL, Staatliche Fischerprüfung
- Bayern: Ausbildungsplan ab 01.10.2026 (LfL)
- Baden-Württemberg: Fragenkatalog des LFV BW (Stand 01.04.2025)
- Brandenburg: Verordnung über die Anglerprüfung (BRAVORS)
- Hamburg: Prüfungs- und Ausbildungsordnung zur Angelprüfung
- Hessen: Hessische Fischereiverordnung vom 14.04.2023
- Mecklenburg-Vorpommern: LALLF, Fischereischeinprüfung
- Niedersachsen: Anglerverband Niedersachsen, Fischerprüfung
- Rheinland-Pfalz: LFV, Fischereiausbildung
- Saarland: Fischereiverband Saar, Fischerprüfung
- Sachsen: LfULG, Fischereischein, Lehrgang und Prüfung
- Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt, Fischereischein und Fischerprüfung
- Schleswig-Holstein: Landesanglerverband, Fischereischeinprüfungen
- Thüringen: Landratsamt Sonneberg, Zulassung zur Fischerprüfung
- DAFV: Bundesweite Regelungen zur Ausübung der Angelfischerei
- DAFV: Zahlen und Fakten rund um das Angeln
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