Angelschein üben · Redaktion
Redaktion: wer die Inhalte erstellt und prüft
Wer erstellt die Inhalte von Angelschein üben?
Alle Lerntexte und Übungsfragen erstellt SIGAtech Softwareentwicklung, Inhaber Siegfried Gaier, Bochum. Texte und Fragen werden mit Unterstützung von Software, auch KI-gestützter Software, erstellt und anhand der genannten Quellen geprüft.
Stand dieser Seite:
Herausgeber
Herausgeber ist SIGAtech Softwareentwicklung, Inhaber Siegfried Gaier, Bochum. Siegfried Gaier ist für den Inhalt verantwortlich. Anschrift und Angaben nach dem Digitale-Dienste-Gesetz stehen im Impressum.
Einsatz von Software und KI
Texte und Fragen werden mit Unterstützung von Software, auch KI-gestützter Software, erstellt und anhand der genannten Quellen geprüft.
Software hilft beim Entwurf von Texten und Fragen, beim Abgleich mit Quellen und bei der Prüfung von Links, Schreibweise und Aufbau. Die fachliche Prüfung vor der Veröffentlichung übernimmt die Redaktion.
Die Abbildungen der Fische, Krebse und Krabben sind mit künstlicher Intelligenz erzeugte Illustrationen. Sie zeigen typische Merkmale, können aber im Detail von echten Tieren abweichen. In der App trägt jede Abbildung im Bestimmungsbuch den Hinweis „KI-generierte Illustration“. Maßgeblich sind die im Text beschriebenen Merkmale.
So prüfen wir die Inhalte
- Fachliche Angaben prüfen wir an Primärquellen: Fischereigesetze, Fischereiverordnungen und Prüfungsordnungen der Länder, Tierschutzgesetz, Tierschutz-Schlachtverordnung und Wasserhaushaltsgesetz.
- Jeder Lerntext nennt seine Quellen mit Link und den fachlichen Stand.
- Jede Übungsfrage hat eine Erklärung, ein Teil der Fragen zusätzlich die zugehörige Vorschrift oder Quelle.
- Angaben, die wir an keiner amtlichen oder primären Quelle belegen können, lassen wir weg oder kennzeichnen sie mit dem Hinweis, bei der zuständigen Stelle nachzufragen.
- Termine, Gebühren und Zuständigkeiten je Bundesland tragen wir mit Quelle und Abrufdatum ein. Maßgeblich ist die zuständige Stelle.
Häufig genutzte Quellen
- § 1 Tierschutzgesetz (kein Leiden ohne vernünftigen Grund)
- Verordnung über die Fischerprüfung NRW (Prüfungsteile, Bildtafeln), Fassung ab 03.07.2026
- § 4 Tierschutzgesetz (Töten von Wirbeltieren)
- Art. 74 Abs. 1 Nr. 17 Grundgesetz (nur Hochsee- und Küstenfischerei beim Bund)
- Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG
- § 12 Tierschutz-Schlachtverordnung (Abs. 10: Fische, Aal, Plattfische)
- § 17 Tierschutzgesetz (Strafvorschrift)
- § 27 Wasserhaushaltsgesetz (Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer)
Aktualisierungsstand
Öffentliche Fassung der Lerntexte aktualisiert am . Fachlicher Stand der einzelnen Lerntexte: 26.09.2026. Das Stand-Datum steht auf jeder Seite. Ändert sich eine Vorschrift oder Prüfungsordnung, passen wir die betroffenen Texte und Fragen an und setzen ein neues Stand-Datum.
Fehler melden
Schreib an hallo@angelschein-ueben.de. Nenne die Adresse der Seite oder die Frage und, wenn möglich, die Quelle, die etwas anderes sagt. Wir prüfen jede Meldung und korrigieren belegte Fehler.
Kein amtliches Angebot
Angelschein üben ist eine Selbstlernsoftware zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung. Es ist kein offizielles Angebot einer Fischereibehörde, eines Landesfischereiverbands oder einer Prüfungsstelle. Die Übungsfragen sind eigene Aufgaben, keine Originalfragen. Die Inhalte sind Lernmaterial mit Stand-Datum und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Vorschriften deines Bundeslandes und die Vorgaben der zuständigen Prüfungsstelle.
Lizenzen
Die PDF-Lernzettel stehen unter CC BY 4.0. Übungsfragen, Lerntexte und die App stehen nicht unter einer freien Lizenz. Eine tägliche Übungsfrage für deine Website gibt es als Widget.