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Thema

Fisch betäuben, töten und versorgen: die richtige Reihenfolge

Landen, messen, betäuben, töten, Haken lösen: So versorgst du einen gefangenen Fisch nach den Regeln des Tierschutzrechts.
Stand 26.09.20262 Min. Lesezeit5 Übungsfragen
Fischtöter, Hakenlöser, Messer in der Scheide und Maßband auf einem Steg, daneben eine Kühlbox

Darum geht es

Willst du einen Fisch mitnehmen, musst du ihn sofort und richtig töten. Das schreibt das Tierschutzrecht vor. In der Prüfung wird genau das oft gefragt: Welche Reihenfolge? Welche Werkzeuge? Was ist bei Aal und Plattfischen anders?

In einigen Ländern übst du das auch praktisch. In Hamburg gehört das tierschutzgerechte Versorgen eines Fisches zur Praxisprüfung. In Hessen verlangt die Fischereiverordnung im Pflichtlehrgang das tierschutzgerechte Töten an mindestens zwei Fischen.

Kernwissen

Diese Reihenfolge nennt auch der bundeseinheitliche Fragenkatalog, den Hessen veröffentlicht hat:

  • 1. Landen: den Fisch mit Kescher oder einer anderen Landehilfe sicher an Land holen.
  • 2. Messen: Mindestmaß und Schonzeit prüfen. Darf der Fisch nicht mitgenommen werden, löst du den Haken möglichst im Wasser und setzt ihn zurück.
  • 3. Betäuben: mit einem kräftigen Schlag mit einem stumpfen Gegenstand auf den Kopf, zum Beispiel mit einem Schlagholz.
  • 4. Töten: unmittelbar danach durch Herzstich oder Kiemenrundschnitt mit einem scharfen Messer. Der Fisch blutet dabei aus.
  • 5. Haken lösen: erst jetzt, am toten Fisch, mit Hakenlöser oder Zange.

Was die Verordnung vorschreibt

Die Tierschutz-Schlachtverordnung verlangt, dass du einen Fisch unmittelbar vor dem Töten betäubst. Für Angler ist vor allem der stumpfe Schlag auf den Kopf das passende Verfahren. Er muss ausreichend kräftig sein. Zwischen Fang und Betäubung soll so wenig Zeit wie möglich vergehen, und das Töten muss direkt danach folgen.

Ausnahmen: Plattfische dürfen durch einen schnellen Schnitt getötet werden, der Kehle und Wirbelsäule durchtrennt. Aale dürfen, wenn höchstens 30 Tiere am Tag gefangen und verarbeitet werden, durch einen Stich dicht hinter dem Kopf, der die Wirbelsäule durchtrennt, und sofortiges Herausnehmen der Eingeweide mit dem Herzen ohne Betäubung getötet werden (§ 12 Abs. 10 TierSchlV).

Pack deshalb vor jedem Angeltag ein: Kescher, Maßband, Schlagholz, scharfes Messer und Hakenlöser. Nach dem Töten legst du den Fisch kühl und schattig ab, zum Beispiel in eine Kühltasche, und nimmst ihn bald aus.

Selbst prüfen

Übungsfragen zu Fisch betäuben, töten und versorgen: die richtige Reihenfolge

Antwort anklicken – die Auflösung mit Erklärung erscheint sofort. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt.

Frage 1 von 5

In welcher Reihenfolge versorgst du einen maßigen Fisch, den du mitnehmen willst?

Frage 2 von 5

Wie betäubst du einen Fisch beim Angeln?

Frage 3 von 5

Wie tötest du einen betäubten Karpfen?

Frage 4 von 5Mehrfachauswahl

Für welche Fische erlaubt die Tierschutz-Schlachtverordnung besondere Tötungsverfahren?

2 Antworten richtig – wähle 2 aus

Frage 5 von 5

Wie viel Zeit darf zwischen Fang und Betäubung vergehen?

Kein offizielles Angebot der Prüfungsstellen. Übungsfragen eigener Erstellung. Rechtsstand 26.09.2026.

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