Darum geht es
Zum Angeln brauchst du mehr als eine Rute. Du musst wissen, wer an einem Gewässer fischen darf, welche Papiere du brauchst und was verboten ist. Das alles gehört zum Fischereirecht.
Die Binnenfischerei ist Sache der Länder. Das Grundgesetz nennt in Art. 74 Abs. 1 Nr. 17 für den Bund nur die Hochsee- und Küstenfischerei. Deshalb hat jedes Bundesland ein eigenes Fischereigesetz. Die Grundbegriffe sind aber überall gleich – und einige Bundesgesetze gelten in ganz Deutschland.
Kernwissen
Diese Begriffe musst du auseinanderhalten:
- Fischereirecht: das Recht, in einem Gewässer Fische zu hegen, zu fangen und sich anzueignen. Es gehört meist dem Eigentümer des Gewässers.
- Pacht: Der Inhaber des Fischereirechts kann das Fischen an andere verpachten, zum Beispiel an einen Angelverein.
- Fischereischein: ein amtlicher Ausweis. Er zeigt, dass du die nötige Sachkunde hast. Meist bekommst du ihn nur mit bestandener Fischerprüfung. Er erlaubt dir aber noch nicht, an einem bestimmten Gewässer zu angeln.
- Erlaubnisschein: die Erlaubnis des Fischereiberechtigten für ein bestimmtes Gewässer, etwa als Tages- oder Jahreskarte. Dazu gehören oft eigene Regeln, zum Beispiel zu Fangzeiten oder Ködern.
- Fischereiabgabe: In vielen Ländern zahlst du zusätzlich zum Fischereischein regelmäßig eine Abgabe an das Land.
Bundesrecht, das überall gilt
Normalerweise brauchst du beides: den Fischereischein und den Erlaubnisschein. Ausnahmen regelt jedes Land selbst. In Niedersachsen gibt es zum Beispiel keine gesetzliche Pflicht zum Fischereischein; dort verlangen die Vereine die Prüfung. In Brandenburg ist das Friedfischangeln ohne Fischereischein erlaubt.
Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts fischt, macht sich nach § 293 Strafgesetzbuch strafbar. Das nennt man Fischwilderei. Wer ohne Erlaubnis an einem fremden Gewässer angelt, riskiert also eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe. Wer dagegen mit Erlaubnis, aber ohne den vorgeschriebenen Fischereischein angelt, verstößt gegen das Fischereigesetz seines Landes.
Nach § 960 BGB sind wilde Tiere herrenlos, solange sie in Freiheit leben. Das gilt auch für Fische in offenen Gewässern. Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind dagegen nicht herrenlos, sie gehören dem Eigentümer. Außerdem gelten überall das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz.
Selbst prüfen
Übungsfragen zu Fischereirecht: Grundlagen für die Fischerprüfung
Antwort anklicken – die Auflösung mit Erklärung erscheint sofort. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt.
Was erlaubt dir ein Erlaubnisschein?
Wer regelt die Binnenfischerei in Deutschland?
Was ist Fischwilderei?
Wem gehören die Fische in einem geschlossenen privaten Teich?
In welchem Gesetz steht, dass Fischwilderei strafbar ist?
Kein offizielles Angebot der Prüfungsstellen. Übungsfragen eigener Erstellung. Rechtsstand 26.09.2026.



