Brandenburg
Fischerprüfung in Brandenburg
Die Prüfung im Überblick
| Rechtsgrundlage | Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG), Fischereiordnung (BbgFischO) und Verordnung über die Anglerprüfung vom 16.09.2008, zuletzt geändert am 05.03.2024 |
|---|---|
| Mindestalter | 14 Jahre vor Prüfungsbeginn (§ 6) |
| Lehrgang Pflicht? | nein |
| Prüfungsform | schriftlich, je Frage 3 Antworten (§ 7) |
| Fragenzahl/Zeit | 60 Fragen, je 12 aus 5 Prüfungsgebieten, 120 Minuten (§ 7) |
| Bestehensgrenze | mind. 45 richtig und in jedem Gebiet mind. die Hälfte (§ 9) |
| Praxisteil | keiner |
| Prüfungsstelle | untere Fischereibehörde oder anerkannte Prüfer und Stellen (§ 14) |
Ablauf und Besonderheiten
In Brandenburg regelt die Verordnung über die Anglerprüfung vom 16.09.2008 den Ablauf. Sie wurde zuletzt am 05.03.2024 geändert. Geprüft wird von der unteren Fischereibehörde oder von anerkannten Prüfern. Einen Pflichtlehrgang gibt es nicht; du kannst dich also auch allein vorbereiten. Zur Prüfung darfst du, wenn du vor Prüfungsbeginn 14 Jahre alt bist.
Die Prüfung ist schriftlich. Du bekommst 60 Fragen, je 12 aus fünf Gebieten: Fischkunde und Fischhege, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch, Behandlung gefangener Fische sowie einschlägige Rechtsvorschriften. Zu jeder Frage gibt es drei Antworten. Du hast 120 Minuten Zeit. Bestanden hast du mit mindestens 45 richtigen Antworten und mindestens der Hälfte in jedem Gebiet, also mindestens 6 von 12.
Eine Besonderheit: Das Friedfischangeln ist in Brandenburg ohne Fischereischein erlaubt. Wer auch auf Raubfische wie Hecht oder Zander angeln will, braucht den Fischereischein.
Schonzeiten und Mindestmaße stehen in der Anlage der Fischereiordnung. In der Fassung ab 24.08.2026 gelten zum Beispiel: Hecht (Handangel) Schonzeit 01.02.–31.03., Mindestmaß 45 cm; Zander (Handangel) 01.04.–31.05., 45 cm; Aal keine Schonzeit, 50 cm; Bachforelle 16.10.–15.04., 30 cm; Äsche 01.12.–31.05., 30 cm; Barbe 01.05.–31.07., 40 cm; Quappe keine Schonzeit, 30 cm. Die Einzelheiten der Änderung vom 24.08.2026 werden noch geprüft.
Das Land veröffentlicht einen Fragenkatalog und einen kostenlosen Online-Übungstest. Der Test ist nur eine Übung, keine Prüfung. Unsere Übungsfragen sind selbst erstellt.
Tipp: Denk an die Regel „mindestens die Hälfte je Gebiet“. Wer in einem Gebiet nur 5 von 12 schafft, fällt durch – auch mit 50 richtigen Antworten insgesamt.