Schleswig-Holstein
Fischerprüfung in Schleswig-Holstein
Das Landesmodul für Schleswig-Holstein ist in Vorbereitung. Das Kernwissen gilt bereits; landesspezifische Angaben werden noch geprüft.
Die Prüfung im Überblick
| Rechtsgrundlage | Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein und Durchführungsverordnung (Fassungen werden geprüft) |
|---|---|
| Mindestalter | 12 Jahre |
| Lehrgang Pflicht? | nein; Praxistag seit 01.10.2025 Pflicht für die Zulassung (laut Landesanglerverband) |
| Prüfungsform | schriftlich, 3 Antworten je Frage (wird geprüft) |
| Fragenzahl/Zeit | 60 Fragen, je 10 aus 6 Fächern, 90 Minuten (wird geprüft) |
| Bestehensgrenze | mind. 45 richtig und je Fach mind. 6 (wird geprüft) |
| Praxisteil | keine praktische Prüfung; Praxistag mit tierschutzgerechtem Anlanden, Betäuben und Töten sowie Ruten und Knoten |
| Prüfungsstelle | Anglerverbände (Landesanglerverband und Anglerverband Schleswig-Holstein) |
Ablauf und Besonderheiten
In Schleswig-Holstein nehmen die Anglerverbände die Prüfung ab. Zur Prüfung darfst du ab 12 Jahren. Ein Lehrgang ist nicht vorgeschrieben; laut Landesanglerverband kostet ein Kurs in Präsenz oder online etwa 85 €. Seit dem 01.10.2025 ist aber nach Angaben des Landesanglerverbands ein Praxistag Pflicht, bevor du zur Prüfung zugelassen wirst.
Der Praxistag hat zwei Teile. Im ersten übst du, einen Fisch tierschutzgerecht anzulanden, zu betäuben und zu töten – am Fisch oder an einem Dummy. Im zweiten lernst du mindestens drei Rutentypen und mindestens zwei Knoten kennen. Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
Nach Angaben des Landesanglerverbands umfasst die schriftliche Prüfung 60 Fragen, je 10 aus sechs Fächern: Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Hege und Gewässerkunde, Gerätekunde, Tier-, Natur- und Umweltschutz sowie Fischerei- und Tierschutzrecht. Du hast 90 Minuten Zeit und brauchst mindestens 45 richtige Antworten und mindestens 6 je Fach. Seit dem 01.01.2026 stammen die Fragen aus dem bundeseinheitlichen Katalog und einem Landesteil. Den amtlichen Wortlaut und den Umfang des Katalogs prüfen wir noch. Deshalb ist das Landesmodul in Vorbereitung.
Laut Landesanglerverband kannst du einen eigenen Fischereischein ab 12 Jahren beantragen; Pflicht ist er ab 14. Kinder unter 14 dürfen in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein angeln. Die Fischereiabgabe beträgt seit dem 01.01.2026 18 € im Jahr. Für Gäste gibt es einen Urlaubsfischereischein für 28 Tage ohne Prüfung. Alle Angaben in diesem Absatz werden geprüft.
An der Ostsee gelten zusätzlich EU-Regeln, die jedes Jahr neu festgelegt werden. Für 2026 gilt nach unserem Stand: keine Entnahme von Dorsch aus der westlichen Ostsee durch Freizeitangler, höchstens ein Lachs pro Tag und nur mit abgeschnittener Fettflosse, kein Freizeitfang von Aal in der Ostsee (wird geprüft).
Tipp: Trenne beim Lernen die Regeln für Binnengewässer, Nordsee und Ostsee. So vermeidest du Verwechslungen.