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Sachsen

Fischerprüfung in Sachsen

Fischerprüfung in Sachsen: Pflichtlehrgang mit Praxistag, Prüfung am PC im Prüfungslokal, 60 Fragen in 90 Minuten, mindestens 8 richtige je Gebiet.
Stand 26.09.2026

Die Prüfung im Überblick

RechtsgrundlageSächsisches Fischereigesetz (SächsFischG) vom 26.05.2012 und Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO) vom 22.04.2022, Prüfung §§ 24–25
Mindestalter14 Jahre (wird geprüft)
Lehrgang Pflicht?ja, 30 Stunden nach Rahmenlehrplan; Fachinhalte auch online, Praxistag 6 Stunden in Präsenz
Prüfungsformam PC im Prüfungslokal, Fragen per Zufallsauswahl; 3 Antworten, 1 richtig
Fragenzahl/Zeit60 Fragen aus 5 Sachgebieten, 90 Minuten
Bestehensgrenzemind. 45 richtig und mind. 8 in jedem Sachgebiet
Praxisteilkeine praktische Prüfung; Praxistag im Lehrgang
PrüfungsstelleLandesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat Fischerei

Ablauf und Besonderheiten

In Sachsen ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) für die Fischerprüfung zuständig. Vorher besuchst du einen Pflichtlehrgang von 30 Stunden nach dem Rahmenlehrplan vom 30.09.2022. Die Fachinhalte kannst du auch online lernen. Der Praxistag von 6 Stunden findet vor Ort statt.

Geprüft wird am PC im Prüfungslokal. Der Computer wählt die Fragen zufällig aus. Du beantwortest 60 Fragen aus fünf Sachgebieten: Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde. Zu jeder Frage gibt es drei Antworten, eine ist richtig. Du hast 90 Minuten Zeit.

Bestanden hast du mit mindestens 45 richtigen Antworten und mindestens 8 richtigen in jedem Sachgebiet. Diese Grenze je Gebiet ist höher als in den meisten anderen Ländern. Eine praktische Prüfung gibt es nicht.

Das LfULG veröffentlicht seinen Fragenkatalog mit 1.027 Fragen (Stand 06/2025) und bietet eine Online-Testprüfung an. Im Lernportal ist geplant, den Katalog nach Klärung der Nutzungsrechte mit Quellenangabe aufzunehmen; die Fotos darin werden nicht übernommen. Bis dahin sind unsere Fragen selbst erstellt.

Wer nur kurz in Sachsen angeln will, kann ohne Prüfung einen Gastfischereischein bekommen. Er gilt einen Monat, im Einzelfall bis zu sechs Monate. Das Mindestalter von 14 Jahren und die Prüfungsgebühr werden noch geprüft.

Tipp: Achte auf die Grenze von 8 je Gebiet. Ein einzelnes schwaches Sachgebiet kann die ganze Prüfung kosten.

Quellen

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