Sachsen
Fischerprüfung in Sachsen
Die Prüfung im Überblick
| Rechtsgrundlage | Sächsisches Fischereigesetz (SächsFischG) vom 26.05.2012 und Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO) vom 22.04.2022, Prüfung §§ 24–25 |
|---|---|
| Mindestalter | 14 Jahre (wird geprüft) |
| Lehrgang Pflicht? | ja, 30 Stunden nach Rahmenlehrplan; Fachinhalte auch online, Praxistag 6 Stunden in Präsenz |
| Prüfungsform | am PC im Prüfungslokal, Fragen per Zufallsauswahl; 3 Antworten, 1 richtig |
| Fragenzahl/Zeit | 60 Fragen aus 5 Sachgebieten, 90 Minuten |
| Bestehensgrenze | mind. 45 richtig und mind. 8 in jedem Sachgebiet |
| Praxisteil | keine praktische Prüfung; Praxistag im Lehrgang |
| Prüfungsstelle | Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat Fischerei |
Ablauf und Besonderheiten
In Sachsen ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) für die Fischerprüfung zuständig. Vorher besuchst du einen Pflichtlehrgang von 30 Stunden nach dem Rahmenlehrplan vom 30.09.2022. Die Fachinhalte kannst du auch online lernen. Der Praxistag von 6 Stunden findet vor Ort statt.
Geprüft wird am PC im Prüfungslokal. Der Computer wählt die Fragen zufällig aus. Du beantwortest 60 Fragen aus fünf Sachgebieten: Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde. Zu jeder Frage gibt es drei Antworten, eine ist richtig. Du hast 90 Minuten Zeit.
Bestanden hast du mit mindestens 45 richtigen Antworten und mindestens 8 richtigen in jedem Sachgebiet. Diese Grenze je Gebiet ist höher als in den meisten anderen Ländern. Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
Das LfULG veröffentlicht seinen Fragenkatalog mit 1.027 Fragen (Stand 06/2025) und bietet eine Online-Testprüfung an. Im Lernportal ist geplant, den Katalog nach Klärung der Nutzungsrechte mit Quellenangabe aufzunehmen; die Fotos darin werden nicht übernommen. Bis dahin sind unsere Fragen selbst erstellt.
Wer nur kurz in Sachsen angeln will, kann ohne Prüfung einen Gastfischereischein bekommen. Er gilt einen Monat, im Einzelfall bis zu sechs Monate. Das Mindestalter von 14 Jahren und die Prüfungsgebühr werden noch geprüft.
Tipp: Achte auf die Grenze von 8 je Gebiet. Ein einzelnes schwaches Sachgebiet kann die ganze Prüfung kosten.