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Nordrhein-Westfalen

Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen

Fischerprüfung in NRW: ab 12 Jahren, 60 Fragen in 60 Minuten plus Gerätezusammenstellung und Bildtafeln. Praxistag Pflicht ab 01.01.2028.
Stand 26.09.2026

Die Prüfung im Überblick

RechtsgrundlageLandesfischereigesetz NRW (LFischG) in der Fassung ab 01.07.2026; Fischerprüfungsordnung (FPO) und Landesfischereiverordnung (LFischVO), jeweils Fassung ab 03.07.2026
Mindestalter12 Jahre (§ 4 FPO)
Lehrgang Pflicht?nein, nach aktuellem Stand kein Pflichtlehrgang; Praxistag Pflicht ab 01.01.2028
Prüfungsformschriftlich plus praktischer Teil (§ 5 FPO)
Fragenzahl/Zeit60 Fragen, je 10 aus 6 Sachgebieten, höchstens 60 Minuten
Bestehensgrenzemind. 45 richtig und je Sachgebiet mind. 6 (§ 6 Abs. 2 FPO); Gerät mind. 25 von 28 Punkten; mind. 4 von 6 Bildtafeln
PraxisteilGerätezusammenstellung für einen Zielfisch (höchstens 15 Minuten) und 6 Bildtafeln
Prüfungsstelleuntere Fischereibehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt) mit Prüfungsausschuss

Ablauf und Besonderheiten

In Nordrhein-Westfalen prüft die untere Fischereibehörde, also dein Kreis oder deine kreisfreie Stadt. Der Prüfungsausschuss besteht aus einer Person der Behörde als Vorsitz und zwei Beisitzern, die der Fischereiverband NRW vorschlägt. Zur Prüfung darfst du ab 12 Jahren. Einen Pflichtlehrgang gibt es nach aktuellem Stand nicht.

Die Prüfung hat einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Schriftlich beantwortest du 60 Fragen, je 10 aus sechs Sachgebieten: Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde. Du hast höchstens 60 Minuten Zeit. Bestanden hast du mit mindestens 45 richtigen Antworten und mindestens 6 in jedem Sachgebiet.

Im praktischen Teil stellst du in höchstens 15 Minuten Gerät für einen vorgegebenen Zielfisch zusammen. Bewertet wird mit einem Bogen von 28 Punkten; du brauchst mindestens 25. Außerdem benennst du Fischarten auf 6 Bildtafeln, mindestens 4 müssen stimmen. Fällst du in einem Teil durch, wiederholst du nur diesen Teil.

Seit dem 01.07.2026 gilt das geänderte Landesfischereigesetz. Den Jugendfischereischein gibt es nicht mehr. Kinder von 10 bis 15 Jahren dürfen ohne eigenen Schein angeln, wenn eine Person mit gültigem Fischereischein sie begleitet. Auch Anglerinnen und Angler aus anderen Bundesländern zahlen jetzt die NRW-Fischereiabgabe. Der Fischereischein ist digital: Statt eines Prüfungszeugnisses bekommst du einen Zugangscode. Gültig ist der Schein nur zusammen mit der bezahlten Fischereiabgabe.

Ab dem 01.01.2028 wird ein Praxistag Voraussetzung für die Zulassung. Er umfasst acht Ausbildungsstunden oder zweimal vier Zeitstunden. Themen sind der tierschutzgerechte Umgang mit Fischen am Fischdummy, die Geräteauswahl und Knoten. Am Ende gibt es eine Teilnahmebescheinigung, keine Prüfung. Die Übergangsregeln werden geprüft.

Der amtliche Fragenkatalog steht in Anlage 1 der Fischerprüfungsordnung und darf frei genutzt werden. Er enthält keine Lösungen. Seit dem 01.07.2026 sind fünf Fragen gestrichen. Im Lernportal ist geplant, alle aktiven Fragen mit eigener Musterlösung, Erklärung und Norm anzubieten. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW; den Betrag nennt dir deine Behörde.

Quellen

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