Niedersachsen
Fischerprüfung in Niedersachsen
Die Prüfung im Überblick
| Rechtsgrundlage | Niedersächsisches Fischereigesetz (keine gesetzliche Pflicht zum Fischereischein); Prüfungsordnung von AVN und LFV Weser-Ems vom 23.04.2024 |
|---|---|
| Mindestalter | keine Grenze in der Prüfungsordnung (unter 18 mit Unterschrift der Eltern); der AVN nennt 14 Jahre (wird geprüft) |
| Lehrgang Pflicht? | nein; empfohlen sind ca. 30 Stunden Theorie und Praxis (§ 3) |
| Prüfungsform | schriftlich, Bildteil und mündlich-praktischer Teil |
| Fragenzahl/Zeit | 60 Fragen aus 6 Sachgebieten, 60 Minuten; 8 Fischbilder |
| Bestehensgrenze | mind. 45 richtig und je Sachgebiet mind. 6; mind. 6 von 8 Fischbildern |
| Praxisteil | mündlich-praktisch, ca. 10 Minuten: Fischbestimmung, waid- und tiergerechter Umgang, Betäuben und Töten, Rechtsvorschriften |
| Prüfungsstelle | Anglerverband Niedersachsen (AVN) und Landesfischereiverband Weser-Ems |
| Prüfungsgebühr | 70 € (§ 9) |
Ablauf und Besonderheiten
Niedersachsen ist ein Sonderfall: Das Landesrecht schreibt keinen Fischereischein vor. Trotzdem verlangen die Vereine die bestandene Fischerprüfung, bevor du bei ihnen angeln darfst. Mit dem Prüfungsausweis stellt dir die Gemeinde einen Fischereischein aus.
Die Prüfung nehmen der Anglerverband Niedersachsen (AVN) und der Landesfischereiverband Weser-Ems nach ihrer Prüfungsordnung vom 23.04.2024 ab. Ein Lehrgang ist nicht Pflicht; empfohlen werden etwa 30 Stunden Theorie und Praxis. Die Prüfungsordnung nennt keine Altersgrenze. Wer unter 18 ist, braucht die Unterschrift der Eltern. Auf seiner Webseite nennt der AVN ein Mindestalter von 14 Jahren.
Die Prüfung hat drei Teile. Im schriftlichen Teil beantwortest du in 60 Minuten 60 Fragen aus sechs Sachgebieten: Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Natur-, Tier- und Umweltschutz sowie Gesetzeskunde. Du brauchst mindestens 45 richtige Antworten und mindestens 6 in jedem Sachgebiet. Dann erkennst du 8 Fischarten auf Bildern; mindestens 6 müssen stimmen. Zum Schluss folgt ein mündlich-praktischer Teil von etwa 10 Minuten. Dort geht es um Fischbestimmung, den waid- und tiergerechten Umgang mit Fischen, Betäuben und Töten sowie um Rechtsvorschriften.
Die Gebühr beträgt 70 €. Hast du nur einen Abschnitt nicht bestanden, kannst du ihn innerhalb eines Jahres einzeln wiederholen; dafür zahlst du die volle Gebühr. Als Nachweis bekommst du einen Ausweis über die bestandene Fischerprüfung.
Der niedersächsische Fragenkatalog ist nicht öffentlich. Unsere Fragen sind deshalb eigene Übungsfragen, nicht der amtliche Katalog.
Tipp: Übe für das Prüfgespräch laut. Erkläre einer anderen Person, wie du einen Fisch betäubst und tötest und warum du ihn vorher misst.