Hessen
Fischerprüfung in Hessen
Die Prüfung im Überblick
| Rechtsgrundlage | Hessisches Fischereigesetz (HFischG) und Hessische Fischereiverordnung (HFischV) vom 14.04.2023, §§ 19–27 |
|---|---|
| Mindestalter | keine Altersgrenze in der HFischV; Minderjährige mit Zustimmung der Eltern |
| Lehrgang Pflicht? | ja, mit mind. 8 Stunden Praxis einschließlich tierschutzgerechtem Töten an mind. 2 Fischen (§ 21) |
| Prüfungsform | schriftlich im Antwort-Wahl-Verfahren, 3 Antworten je Frage (§ 23) |
| Fragenzahl/Zeit | 60 Fragen, je 12 aus 5 Prüfungsgebieten, 120 Minuten (§ 23) |
| Bestehensgrenze | mind. 45 richtig und mind. 9 in jedem Prüfungsgebiet (§ 24) |
| Praxisteil | keine praktische Prüfung; Praxis im Lehrgang |
| Prüfungsstelle | untere Fischereibehörde mit Prüfungsausschuss aus 3 Personen (§ 19) |
Ablauf und Besonderheiten
In Hessen regelt die Hessische Fischereiverordnung vom 14.04.2023 die Fischerprüfung. Geprüft wird bei der unteren Fischereibehörde. Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Personen: einer Person der Behörde als Vorsitz, einem Fischereiberater und einer Vertretung des Verbands Hessischer Fischer. Vor der Prüfung besuchst du einen Vorbereitungslehrgang. Er enthält mindestens acht Stunden Praxis, und dazu gehört das tierschutzgerechte Töten an mindestens zwei Fischen.
Die Prüfung ist schriftlich. Du beantwortest 60 Fragen aus fünf Prüfungsgebieten, je 12 pro Gebiet: Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Tierschutz und Fischereimethoden mit Gerätekunde sowie Gesetzeskunde. Du hast zwei Stunden Zeit. Bestanden hast du mit mindestens 45 richtigen Antworten und mindestens 9 richtigen in jedem Gebiet. Das ist strenger als in vielen anderen Ländern: 9 von 12 sind drei Viertel. Wer nicht besteht, wiederholt die ganze Prüfung. Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
Eine feste Altersgrenze für die Prüfung nennt die Verordnung nicht; Minderjährige brauchen die Zustimmung der Eltern. Mit eigenem Fischereischein angeln darfst du laut Ministerium ab 14 Jahren. Kinder von 10 bis 15 Jahren dürfen unter Aufsicht ohne eigenen Schein angeln. Einen Jugendfischereischein gibt es nicht mehr.
Die Fischereiabgabe beträgt 10 € pro Kalenderjahr, für Jugendliche 3,50 € (§ 27 HFischV). Die Prüfungsgebühr steht nicht in der Verordnung; den Betrag nennt dir die Behörde.
Hessen veröffentlicht den bundeseinheitlichen Fragenkatalog (Stand Oktober 2023) zusammen mit hessischen Landesfragen (Stand April 2024), mit und ohne Lösungen. Im Lernportal ist geplant, ihn nach Klärung der Nutzungsrechte mit Quellenangabe aufzunehmen. Bis dahin sind unsere Fragen selbst erstellt.
Tipp: Weil du in jedem Gebiet 9 von 12 brauchst, darf kein Gebiet eine Lücke haben. Übe alle fünf Gebiete gleichmäßig.