Sachsen-Anhalt
Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt
Das Landesmodul für Sachsen-Anhalt ist in Vorbereitung. Das Kernwissen gilt bereits; landesspezifische Angaben werden noch geprüft.
Die Prüfung im Überblick
| Rechtsgrundlage | Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FischG LSA), geändert durch Gesetz vom 21.03.2026; Fischerprüfungsordnung wird angepasst (wird geprüft) |
|---|---|
| Mindestalter | wird geprüft (neue Prüfungsordnung) |
| Lehrgang Pflicht? | ja, 30 Stunden: 22 Stunden online und 8 Stunden Praxistag |
| Prüfungsform | schriftlich mit Antworten A, B, C und anschließend mündlich-praktische Prüfung |
| Fragenzahl/Zeit | 60 Fragen, je 15 aus 4 Sachgebieten; Zeit wird geprüft |
| Bestehensgrenze | mind. 45 von 60 (wird geprüft); Regel je Sachgebiet wird geprüft |
| Praxisteil | mündlich-praktisch: Verhalten beim Angeln, Umgang mit Geräten, Fischereirecht, Behandlung der Fische |
| Prüfungsstelle | untere Fischereibehörde |
| Prüfungsgebühr | 60 €, Kinder und Jugendliche 30 € |
Ablauf und Besonderheiten
In Sachsen-Anhalt prüft die untere Fischereibehörde. Vorher besuchst du einen Pflichtlehrgang von 30 Stunden: 22 Stunden online und 8 Stunden Praxistag vor Ort. Zur Prüfung meldest du dich vier Wochen vorher an. Die Gebühr beträgt 60 €, für Kinder und Jugendliche 30 €.
Die schriftliche Prüfung umfasst 60 Fragen, je 15 aus vier Sachgebieten: Fischkunde, Gerätekunde, Gewässerkunde und Gesetzeskunde. Die Antworten sind mit A, B und C bezeichnet. Danach folgt eine mündlich-praktische Prüfung. Dort geht es um das Verhalten beim Angeln, den Umgang mit Geräten, das Fischereirecht und die Behandlung gefangener Fische. Nach Angaben des Landesanglerverbands liegt der Schwerpunkt dabei auf dem Landesfischereirecht, und der schriftliche Teil ist ab 45 richtigen Antworten bestanden. Beides wird geprüft.
2026 hat sich das Fischereigesetz geändert. Nach Angaben des Landesanglerverbands entfällt der Jugendfischereischein. Stattdessen gibt es einen Friedfischfischereischein ab 8 Jahren, und den Fischereischein soll es schon ab 12 statt bisher 14 Jahren geben. Die Fischerprüfungsordnung wird an diese Änderungen angepasst. Solange uns der neue Wortlaut nicht vorliegt, markieren wir diese Punkte mit „wird geprüft“. Deshalb ist das Landesmodul noch in Vorbereitung.
Das Land veröffentlicht einen amtlichen Fragenkatalog (Stand 28.04.2022) mit Online-Simulator. Die Weiterverwendung ist laut Land ausdrücklich erlaubt. Im Lernportal ist geplant, ihn unverändert und mit Quellenangabe aufzunehmen. Fragen, die durch die Gesetzesänderung 2026 veraltet sind, werden dabei gesperrt und durch eigene ersetzt.
Tipp: Übe für den mündlich-praktischen Teil, Abläufe laut zu erklären – zum Beispiel, wie du einen gefangenen Fisch versorgst oder was du am Wasser dabeihaben musst.