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Bayern

Fischerprüfung in Bayern

Fischerprüfung in Bayern: Prüfung am PC im Prüfungslokal, 60 Fragen in 60 Minuten, Pflichtlehrgang nach neuem Ausbildungsplan ab 01.10.2026.
Stand 26.09.2026

Die Prüfung im Überblick

RechtsgrundlageBayerisches Fischereigesetz (BayFiG), Ausführungsverordnung (AVBayFiG) und Verfahrensvorschriften zur Fischerprüfung
Mindestalter12 Jahre (wird geprüft)
Lehrgang Pflicht?ja, mind. 30 Stunden; für Lehrgänge ab 01.10.2026 an mind. 4 Kalendertagen mit höchstens 8 Stunden je Tag
PrüfungsformOnline-Prüfung am PC im Prüfungslokal; 3 Antworten, 1 richtig; nur auf Deutsch
Fragenzahl/Zeit60 Fragen aus 5 Fachgebieten, 60 Minuten
Bestehensgrenzenicht bestanden bei mehr als 15 falschen Antworten oder mehr als der Hälfte falsch in einem Fachgebiet
Praxisteilkeine praktische Prüfung; 8 Stunden Praxis im Lehrgang
PrüfungsstelleBayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) als Prüfungsbehörde; Durchführung durch den Landesfischereiverband Bayern
Prüfungsgebühr50 €

Ablauf und Besonderheiten

In Bayern ist die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Prüfungsbehörde. Durchgeführt wird die Prüfung vom Landesfischereiverband. Es ist eine Online-Prüfung: Du beantwortest die Fragen am PC, aber in einem Prüfungslokal und nicht zu Hause.

Du bekommst 60 Fragen aus fünf Fachgebieten: Fischkunde, Gewässerkunde, Schutz und Pflege der Gewässer, Fanggeräte mit Praxis und Behandlung der Fische sowie Rechtsvorschriften. Zu jeder Frage gibt es drei Antworten, eine ist richtig. Du hast 60 Minuten Zeit. Nicht bestanden hast du, wenn du mehr als 15 Fragen falsch beantwortest oder in einem Fachgebiet mehr als die Hälfte falsch hast. Das Ergebnis siehst du sofort, das Zeugnis kommt nach ein bis zwei Wochen. Eine praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht, und du kannst beliebig oft wiederholen.

Vor der Prüfung besuchst du einen Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Stunden. Für Lehrgänge ab dem 01.10.2026 gilt ein neuer Ausbildungsplan: Der Lehrgang verteilt sich auf mindestens vier Kalendertage mit höchstens acht Stunden pro Tag. Die Praxis – Gebrauch der Fanggeräte, Behandlung gefangener Fische und Praxis am Gewässer – findet in Anwesenheit der Kursleitung statt. Online-Selbststudium ist nur auf Plattformen erlaubt, die die Prüfungsbehörde freigegeben hat. Neue Verfahrensvorschriften sind für den 01.10.2026 angekündigt; ihr Text wird geprüft.

Wichtig: Angelschein-üben ist eine Übungsplattform – kein von der LfL anerkannter Vorbereitungslehrgang. In Bayern brauchst du also trotzdem einen anerkannten Lehrgang.

Die LfL veröffentlicht ihre Prüfungsfragen (Stand 03/2026) mit rund 1.000 Text- und 50 Bildfragen; die Bilder sind geschützt. Wer volljährig ist und keinen Wohnsitz in Deutschland hat, kann für bis zu drei Monate im Jahr einen Schein ohne Prüfung bekommen. Schonzeiten und Mindestmaße können sich durch die Bezirksfischereiverordnungen regional unterscheiden.

Tipp: Lerne die Fehlergrenze je Fachgebiet mit. Mehr als die Hälfte falsch in nur einem Gebiet reicht zum Durchfallen, auch wenn der Rest gut läuft.

Quellen

Hinweis: Angelschein-üben ist eine Übungsplattform und kein anerkannter Vorbereitungslehrgang.

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